Gesamtfälligstellung
Die Gesamtfälligstellung eines bestehenden Kreditvertrages kann durch den Darlehensgeber (Gläubiger) gegenüber dem Darlehensnehmer (Schuldner) vorgenommen werden. Das bedeutet, daß bei einer Gesamtfälligstellung der noch ausste-hende Kreditbetrag zzgl. Gebühren und/oder anderer Forderungen in einem Betrag sofort fällig wird. Die ursprünglich vereinbarte Ratenzahlung ist damit hinfällig.
Der Gläubiger kann eine Gesamtfälligstellung gegenüber dem Schuldner jedoch nicht willkürlich festlegen. Dazu müssen bestimmte Faktoren eintreten, die diese Maßnahme rechtfertigen. Diese sind im Einzelnen:
- der Schuldner ist mit mindestens 2 aufeinander folgenden Raten ganz bzw. teilweise im Verzug
- der Gläubiger hat dem Schuldner erfolglos eine Frist von 2 Wochen zur Zahlung des ausstehenden Betrages gesetzt
- verbunden mit der Erklärung, daß nach Nichtzahlung der ausstehenden Raten der Gesamtbetrag sofort fällig ist

Suchen Sie Kontakt!
In der Regel wird der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer spätestens mit der oben genannten Fristsetzung von 2 Wochen Gesprächsbereit-schaft signalisieren. Das angebotene Gespräch sollte in jedem Fall durch den Schuldner genutzt werden. In den meisten Fällen kommt es dann zu einer Einigung zwischen den Parteien.
Sollte es aber zu einer Kündigung und damit zur Gesamtfälligstellung kommen, vermindert sich der Restschuldbetrag um die Zinsen und die sonstigen laufzeitabhängigen Kosten des Darlehens.
Ist der Schuldner nach Ablauf der ihm gestellten Frist nicht in der Lage, den vom Gläubiger eingeforderten Betrag aufzubringen, drohen ihm weitere Maßnahmen wie eine Zwangsvollstreckung oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
Deshalb sollten Schuldner unbedingt versuchen, eine Lösung zu finden, die diese Maßnahmen überflüssig machen.
Gesamtfälligstellung und Gläubiger
