Gläubiger

Als Gläubiger wird bezeichnet, wer in einem Schuldverhältnis vom Schuldner eine Leistung oder auch eine Unterlassung verlangen kann. Der Begriff Gläubiger stammt ursprünglich als Lehnübersetzung aus dem Italienischen (Creditore, credere=glauben). Demzufolge glaubt der Gläubiger seinem Schuldner, daß dieser seine Schuld, meist eine Geldschuld, begleichen wird.

Im Schuldrecht wird die bestehende Beziehung zwischen Gläubiger und Schuldner als Schuldverhältnis bezeichnet. Es ist durchaus möglich, daß ein Schuldner mehrere Gläubiger hat und deren Ansprüche gleichzeitig ableisten muß. Ein Beispiel dafür sind Kredite bei verschiedenen Banken, Sparkassen oder ähnlichen Institutionen. Kommt der Schuldner seinen Verpflichtungen gegenüber einem oder mehreren Gläubigern nicht nach, haben diese Gläubiger das Recht, ihre Schuld einzufordern. Dazu muß von einem oder mehreren Gläubigern ein so genannter Titel gegen den Schuldner erwirkt werden.

Gläubiger

Gläubiger und das Insolvenzverfahren

Aus diesem Titel heraus kann dann in das Vermögen des Schuldners vollstreckt werden. Ist der Schuldner nicht in der Lage, die auf-laufenden Schulden zu begleichen und ist eine Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners nicht möglich, kann durch die Gläubiger ein Insolvenzverfahren angestrebt werden.

In einem Insolvenzverfahren vertreten die Gläubiger gemeinsam ihre Forderungen gegenüber dem Schuldner. Jedoch kann in vielen Fällen ein Insolvenzverfahren abgewendet werden, wenn der Schuldner recht-zeitig den oder die Gläubiger von seiner finanziellen Notlage informiert.

Oft bieten Gläubiger in dem Fall einen Vergleich an, d.h. der Gläubiger verzichtet auf einen Teil seiner Forderungen, wenn sich der Schuldner bereit erklärt, sofort einen vorher vereinbarten Betrag an ihn zu zahlen.

Lässt der Schuldner die Frist für die Zahlung dieses Teilbetrages jedoch verstreichen ohne zu zahlen, wird wieder die ursprüngliche Summe fällig.

Gläubiger und Insolvenzverfahren