Inkasso
Unter Inkasso wird der Einzug von Forderungen verstanden, in den meisten Fällen erfolgt dieser Forderungseinzug durch so genannte Inkasso-Unternehmen. Das Eintreiben von Forderungen ist in Deutschland erlaubnispflichtig, daß heißt, nicht jeder darf Forderungen beim Schuldner beitreiben.
Mit der Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens soll eine außergerichtliche Regulierung ausstehender Forderungen erreicht werden. Das Inkasso-Unternehmen verlangt dafür eine Provision, welche dem ursprünglichen Forderungsbetrag hinzugerechnet wird. Das Inkasso-Unternehmen erhält durch den Gläubiger entweder:
- die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht zur Beitreibung des geschuldeten Betrages
- die komplette Abtretung der vorliegenden Forderung
Bei Erteilung einer Vollmacht handelt das Unternehmen im Auftrag des Gläubigers und erhält eine Ermächtigung zum Einzug der bestehenden Forderungen.

So verhalten Sie sich richtig
Wird die Forderung vom Gläubiger an das Inkasso-Unternehmen abge-treten, tritt das Unternehmen an die Stelle des ursprünglichen Gläubigers. Dafür zahlt das Inkasso-Unternehmen einen Teilbetrag des ursprünglichen Schuldbetrages an den Gläubiger. Mit Abtretung verliert der ursprüngliche Gläubiger alle Rechte an dem Schuldbetrag.
Für Schuldner hat die Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens in der Regel nur Nachteile. Einerseits wird der ausstehende Schuldbetrag durch die Gebühren des Unternehmens teilweise drastisch erhöht, andererseits ist eine Kundennähe zwischen dem Gläubiger und Schuldner nicht mehr gegeben. Auch werden oft überhöhte Gebühren oder unzulässige Kosten durch die Unternehmen berechnet.
Unser Tipp
1. Vermeiden Sie bei ausstehenden Forderungen die Hinzuziehung eines Inkasso-Unternehmens
2. Reagieren Sie auf die 1. Mahnung Ihres Gläubigers und setzen Sie sich persönlich mit ihm in Verbindung
In den meisten Fällen wird er auf ein Inkasso-Unternehmen verzichten, wenn er einen tatsächlichen Zahlungswillen des Schuldners sieht. Sie haben Fragen zum Inkasso? Das Team von Schuldner-Info steht Ihnen gern mit wertvollen Hinweisen zur Verfügung.
Inkasso und Mahnung
