Insolvenz

Die Insolvenz ist oft die letzte Alternative für überschuldete Privatpersonen und Firmen. Meistens entsteht das Problem der bevorstehenden Insolvenz im Ignorieren von Mahnungen, von Mahnbescheiden oder Vorladungen des Gerichtsvollziehers. Stellen die Gläubiger fest, daß der Schuldner nicht reagiert, ist ein Insolvenzverfahren oft die Konsequenz.

Bei einer bestehenden Zahlungsunfähigkeit wird auf Antrag eines oder mehrerer Gläubiger und/oder des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch das Verfahren soll bewirkt werden, daß alle Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zufriedengestellt werden. Dieses soll durch die Verwertung des Vermögens und der Erlöse, welche der Schuldner hat, erreicht werden.

Hauptziel des Insolvenzverfahrens ist es, dem Schuldner eine Restschuldbefreiung zu ermöglichen. Diese tritt 6 Jahre nach Anlauf der Insolvenz in Kraft.

Insolvenz

Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz

In der Praxis unterscheidet man zwischen einem Verbraucher- und einem Regelinsolvenzverfahren.

Zielgruppe eines Verbraucherinsolvenzverfahrens sind Privatpersonen oder Kleinunternehmer. Kleinunternehmern ist dieser Verfahrensweg jedoch nur möglich, wenn sie insgesamt weniger als 20 Gläubiger haben und keine offenen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen, z.B. Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmer, bestehen. Alle anderen Kleinunternehmer gehen in das Regelinsolvenzverfahren.

Beim Regelinsolvenzverfahren ist ein außergerichtlicher Einigungs-versuch nicht zwingend erforderlich, es kann sofort beantragt werden. Scheitert aber beim Verbraucherinsolvenzverfahren der außergericht-liche Einigungsversuch, wird das Insolvenzverfahren eröffnet.

Das Scheitern des Versuchs muß dabei von einer geeigneten Stelle – Schuldnerberatungsstelle, Anwalt oder Notar – bestätigt werden.

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Insolvenz und Insolvenzverfahren