Privatschulden
Privatschulden sind Schulden, die der Schuldner bei einem privaten Gläubiger aufgenommen hat. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Familienangehörige oder Bekannte, die dem Schuldner meist kurzfristig einen bestimmten Geldbetrag geliehen haben.
Privatschulden stellen die unangenehmste Art von Schulden dar. Einerseits ist der Schuldner immer in einer Bringeschuld gegenüber dem Gläubiger, andererseits können ihm von familiärer Seite wegen dieser Schulden jederzeit Vorhaltungen gemacht werden.
Sehr ernst wird die Situation für den Schuldner, wenn vereinbarte Raten nicht pünktlich oder nur teilweise zurückgezahlt werden können. Aus der Praxis ist hinlänglich bekannt, daß in vielen Fällen keine rechtsgültigen Kreditverträge zwischen Familienangehörigen geschlossen werden. Oft wird sogar komplett auf eine schriftliche Niederlegung der Kreditvereinbarung verzichtet.

Seien Sie ehrlich ! – Wir bieten Hilfe
Für den Kredit vergebenden ist es dann natürlich schwer, Rechtsan-sprüche gegen den Schuldner geltend zu machen. Als Schuldner sollte man jedoch darauf bedacht sein, den “häuslichen Frieden” aufrecht zu erhalten. Eine ehrliche Auskunft, daß die Raten nicht pünktlich oder z.Zt. gar nicht gezahlt werden können, ist immer noch besser als still-schweigend die Ratenzahlung einzustellen.
Eine andere, sehr gern verwendete Art der privaten Hilfe stellt die Bürgschaft dar. Dabei sollten Bürgen stets folgendes beachten: Der durch einen Schuldner aufgenommene Kredit wird auch zu 100% auf den Bürgen in der Schufa eingetragen. Bei Nichtzahlung wird sofort der Bürge in Haftung genommen, was schon sehr oft zu großen Unstimmigkeiten geführt hat.
Des weiteren wird durch den Eintritt als Bürgen die eigene Kreditwürdigkeit geschmälert. Will man dann selbst einen Kredit aufnehmen, bekommt man ihn in sehr vielen Fällen nicht genehmigt.
Sollten Sie Fragen zur Regulierung Ihrer Privatschulden haben, stehen wir Ihnen kompetent zur Verfügung.
Privatschulden und Bürgen
