Schufa
Die Hauptaufgabe der Schufa ist es, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen. Partner der Schufa sind neben den kreditgebenden Instituten wie Banken, Sparkassen und Bausparkassen auch Telefonanbieter, Herausgeber von Kreditkarten sowie Versandhäuser.
Die Schufa speichert persönliche Kundendaten, welche sie größtenteils von ihren Vertragspartnern erhält. Die Daten umfassen Namen, Geburtsdaten und Anschriften sowie Angaben zu bestehenden Verträgen (Kreditverträge, Telefonverträge, Ratenkäufe bei Versandhäusern). Diese Daten dürfen nur mit der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden gespeichert werden. Verweigert der Kunde eine “Einwilligung in die Schufaklausel”, wird ihm in der Regel eine Kreditvergabe oder ein neuer Telefonvertrag von vornherein verweigert.
Einen Großteil ihrer gespeicherten Daten erhält die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung durch Zugriff auf öffentliche Quellen wie die Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte. Die Daten werden in einer Datenbank abgespeichert.

Was speichert die Schufa ?
Die Praxis der Datenspeicherung ist bei Verbraucherschützern und Datenschützern äußerst umstritten, sie sehen dadurch die Privatsphäre des Einzelnen verletzt.
Finanzinstitute wie Banken und Sparkassen sowie andere Vertrags-partner melden auftretende Unregelmäßigkeiten bei bestehenden Verträgen an die Schufa. Insbesondere Zahlungsschwierigkeiten, Ratenrückstände oder offene Rechnungen der Kunden werden nach einem angemessenen Zeitraum an die Schufa weitergeleitet. Hintergrund dieser Maßnahme ist es, andere Schufa-Vertragspartner vor zahlungsunwilligen Kunden zu schützen. Wird durch den Kunden eine offene Forderung beglichen, erhält er einen “Erledigt”-Vermerk in seiner Schufaauskunft.
Allerdings ist dieses erledigte Negativmerkmal noch weitere drei Jahre für andere Schufa-Vertragspartner ersichtlich. Viele Kunden mit einem erledigten Negativmerkmal haben große Schwierigkeiten, neue Kredit- oder Handyverträge zu erhalten.
Sehr oft müssen Kunden feststellen, daß ihre Schufadaten falsch oder unvollständig gemeldet sind. Stellt der Kunde fest, daß Daten bei der Schufa unberechtigt gespeichert sind, sollte er sofort Widerspruch einlegen und die Löschung dieser Daten verlangen.
Schufa und Vertragspartner
