Steuerschulden

Steuerschulden sind in Deutschland eine der häufigsten Arten von Schulden. Insbesondere selbständige Unternehmer, kleine Firmen oder Gewerbetreibende haben große Mühe, ihre Steuerschulden zu begleichen.

Warum ist das aber so?

Viele Selbständige leisten in den ersten Jahren der Selbständigkeit keine Steuervorauszahlungen, d.h. sie erwirtschaften das ganze Jahr mehr oder weniger Gewinne, welche jedoch noch nicht gleich versteuert werden. Mit der Steuererklärung im darauffolgenden Jahr kommt dann meistens das böse Erwachen. Einerseits erhebt das Finanzamt Nachforderungen auf die Einkünfte des vergangenen Jahres und andererseits wird eine Steuervorauszahlung festgelegt, welche durch den Selbständigen meist vierteljährlich zu leisten ist.

Ein Beispiel – Ein Unternehmer muß für das Jahr 2009 Steuern in Höhe von 4.000,- Euro zahlen. Dazu berechnet das Finanzamt dann noch eine vierteljährliche Steuervorauszahlung für 2010 in Höhe von 1.000,- Euro.

Steuerschulden

Steuerschulden und das Finanzamt

Erhält der Unternehmer also im August 2010 seinen Steuerbescheid, werden ihm zu den 4.000,- Euro Steuern von 2009 noch Steuer-vorauszahlungen für 3 Quartale 2010 berechnet, so daß er eine Gesamtsteuerlast von 7.000,- Euro aufzubringen hat.

Hohe Steuernachzahlungen bzw. Steuervorauszahlungen und die daraus resultierenden Steuerschulden lassen sich jedoch kontrollieren, wenn durch den Steuerberater eine viertel- oder halbjährliche Zwischenbilanz angefertigt wird.

Hier kann der Unternehmer schon frühzeitig abschätzen, welche Zahlungen er an das Finanzamt zu leisten hat.

Die Bildung von Rücklagen zur Verhinderung von Steuerschulden sollte bei Unternehmern, aber auch bei Privatpersonen, oberste Priorität haben. Das Finanzamt kennt bei Nichtzahlung der Steuerschulden keine Gnade. Mahnungen oder Kontenpfändungen können viele Selbständige schnell in den Ruin treiben.

Schulden und Steuerschulden