Vergleich

Schuldner können den Forderungen ihrer Gläubiger oft nicht oder nur ungenügend nachkommen. Eine Möglichkeit, in diesem Fall eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, ist der so genannte Vergleich.

Von einem Vergleich spricht man, wenn ein Vertrag zwischen zwei Parteien zustande kommt, welcher die Ungewissheit oder den Streit über ein Rechtsverhältnis im Wege des gegenseitigen Nachgebens beseitigt.

In der Praxis der Schuldnerberatung kommen Vergleiche jedoch eher selten vor – meist gibt der Gläubiger nach, indem er auf einen Teil seiner Forderung verzichtet oder die Fälligkeit der Forderung in die Zukunft verschiebt. In den seltensten Fällen wird ein Vergleich zu Lasten des Schuldners geschlossen. Hauptmerkmale eines Vergleichs sind so genannte Erlaßvereinbarungen oder Zahlungserleichterungen.

Vergleich

Erlaßvereinbarung und Zahlungserleichterung

Sowohl die Erlaßvereinbarung als auch die Zahlungserleichterung sind für beide Seiten vorteilhaft:

- Der Schuldner verhandelt mit dem Gläubiger über eine feste Summe
- Zinsen und Kosten sind mit einbezogen
- Beide Parteien wissen wann die Forderung beglichen ist
- Der Schuldner legt sich auf eine, meist monatliche, Ratenhöhe fest
- Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber dem Schuldner unterbleiben

Allerdings sollten Gläubiger und Schuldner folgendes beachten, wenn sie einen Vergleich oder einen Ratenvergleich abschließen:

1. Der Schuldner sollte sich sicher sein, die monatlichen Raten auch in der Zukunft zahlen zu können

2. Die Vereinbarung sollte immer schriftlich festgehalten werden.

Sollte der Vergleich letztendlich doch scheitern, bleibt dem Gläubiger nur der Gang zum zuständigen Mahngericht.

Vergleich – Gläubiger und Schuldner